Lipödem-Rechner

Orientierungshilfe nach den ÖGK-Kriterien zur Anerkennung der Liposuktion als Krankenbehandlung bei Lipödem (LiDo), gültig ab 1.3.2026.

Dieser Rechner prüft die zentralen körperbezogenen Kennzahlen der ÖGK-Kriterien: den Body-Mass-Index (BMI), die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) und die Waist-to-Hip-Ratio (WHR). Die Taille wird korrekt auf Höhe des 3. Lendenwirbels (LWK 3) gemessen – nicht direkt unter der Brust am Rippenbogen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Diagnose. Er bewertet ausschließlich die körperbezogenen Grenzwerte (BMI, WHtR, WHR). Für eine Bewilligung durch die ÖGK sind zusätzlich eine gesicherte Lipödem-Diagnose sowie internistische, gefäßchirurgische, gynäkologische und psychologische Befunde und weitere Kriterien erforderlich.

kg
cm
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Auf Höhe LWK 3 messen – nicht unter der Brust am Rippenbogen.
cm
Jahre
ÖGK-Kriterien 2026

Voraussetzungen für die Anerkennung

Für eine Anerkennung als Krankenbehandlung müssen laut ÖGK unter anderem folgende Kriterien erfüllt und durch Fachbefunde bestätigt werden:

  1. Gesicherte Diagnose eines Lipödems: symmetrische Fettverteilungsstörung der Extremitäten, keine Beteiligung von Händen/Füßen/Bauch/Rücken/Gesicht, sichtbare Disproportion (schlanke Taille).
  2. Schmerz – Ausschluss von Differentialdiagnosen (z. B. Fibromyalgie, somatoforme oder rheumatologische Erkrankungen).
  3. Abklärung von Begleiterkrankungen: Gynäkologie, Innere Medizin, Psychologie, Gefäßchirurgie.
  4. Abgrenzung zur Adipositas über BMI und WHtR (Taille auf Höhe LWK 3 gemessen).
  5. Nachweis einer mindestens 6-monatigen konservativen Therapie mit Verlaufsbeurteilung.
  6. Gewichtsstabilität in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung.
  7. Besondere Aufklärungspflicht bei Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren.
  8. Vorbehaltsrecht des Operateurs / der Operateurin – eine Bewilligung ist keine Operationsverpflichtung.
  9. Nur vollständige Anträge mit allen Befunden werden von der ÖGK bearbeitet.