Lipödem-Rechner
Orientierungshilfe nach den ÖGK-Kriterien zur Anerkennung der Liposuktion als Krankenbehandlung bei Lipödem (LiDo), gültig ab 1.3.2026.
Dieser Rechner prüft die zentralen körperbezogenen Kennzahlen der ÖGK-Kriterien: den Body-Mass-Index (BMI), die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) und die Waist-to-Hip-Ratio (WHR). Die Taille wird korrekt auf Höhe des 3. Lendenwirbels (LWK 3) gemessen – nicht direkt unter der Brust am Rippenbogen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Diagnose. Er bewertet ausschließlich die körperbezogenen Grenzwerte (BMI, WHtR, WHR). Für eine Bewilligung durch die ÖGK sind zusätzlich eine gesicherte Lipödem-Diagnose sowie internistische, gefäßchirurgische, gynäkologische und psychologische Befunde und weitere Kriterien erforderlich.
Die Ergebnisse dienen ausschließlich Ihrer Orientierung. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Ordination.
Beratungstermin vereinbaren →Voraussetzungen für die Anerkennung
Für eine Anerkennung als Krankenbehandlung müssen laut ÖGK unter anderem folgende Kriterien erfüllt und durch Fachbefunde bestätigt werden:
- Gesicherte Diagnose eines Lipödems: symmetrische Fettverteilungsstörung der Extremitäten, keine Beteiligung von Händen/Füßen/Bauch/Rücken/Gesicht, sichtbare Disproportion (schlanke Taille).
- Schmerz – Ausschluss von Differentialdiagnosen (z. B. Fibromyalgie, somatoforme oder rheumatologische Erkrankungen).
- Abklärung von Begleiterkrankungen: Gynäkologie, Innere Medizin, Psychologie, Gefäßchirurgie.
- Abgrenzung zur Adipositas über BMI und WHtR (Taille auf Höhe LWK 3 gemessen).
- Nachweis einer mindestens 6-monatigen konservativen Therapie mit Verlaufsbeurteilung.
- Gewichtsstabilität in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung.
- Besondere Aufklärungspflicht bei Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren.
- Vorbehaltsrecht des Operateurs / der Operateurin – eine Bewilligung ist keine Operationsverpflichtung.
- Nur vollständige Anträge mit allen Befunden werden von der ÖGK bearbeitet.